Wer umzieht, kündigt zuerst die alte Wohnung. Das Gesetz verlangt dafür die Schriftform, eine Frist von drei Monaten und einen Termin, auf den gekündigt wird. Was davon in Ihrem Fall gilt, steht zuerst in Ihrem Mietvertrag.
Unten finden Sie eine Vorlage für den Kündigungsbrief, die Regeln aus dem Obligationenrecht (OR) mit Link auf den Gesetzestext und die Schritte bis zum Zügeltag. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Wohnung kündigen: Vorlage für den Kündigungsbrief
Die Vorlage enthält die Angaben, die eine Kündigung braucht: Absender, Vermieterschaft, Mietobjekt, Kündigungstermin und die Unterschrift aller Mieterinnen und Mieter. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre eigenen.
[Vorname Name]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]
Einschreiben
[Name der Verwaltung oder Vermieterschaft]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung auf den [Kündigungstermin, zum Beispiel 31. März JJJJ]. Die Kündigung gilt auch für die mitgemieteten Nebenräume und Abstellplätze [falls vorhanden].
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich. Für die Wohnungsabgabe schlage ich den [Datum, Uhrzeit] vor.
Freundliche Grüsse
[Unterschrift aller Mieterinnen und Mieter]
[Bei einer Familienwohnung: Unterschrift beider Ehe- oder eingetragenen Partner]
Muster ohne Gewähr. Massgebend sind Ihr Mietvertrag und das Obligationenrecht. Bei Unklarheiten hilft der Mieterinnen- und Mieterverband weiter.
So senden Sie die Kündigung ab
- Eingeschrieben senden: Das Gesetz verlangt keinen eingeschriebenen Brief. Im Streitfall müssen Sie aber belegen können, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist (Tipps des Mieterverbands).
- Persönlich übergeben: Wenn es eilt, bringen Sie den Brief vorbei und lassen sich den Empfang mit Datum und Uhrzeit auf einer Kopie bestätigen.
- Nicht per E-Mail oder SMS: Wohnungen müssen schriftlich gekündigt werden (Art. 266l OR), also mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, gewöhnliches Fax oder SMS genügen laut Mieterverband nicht.
- Alle unterschreiben: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag unterschreiben alle Mitmieterinnen und Mitmieter. Bei einer Familienwohnung braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners (Art. 266m OR).
Kündigungsfrist Wohnung: drei Monate nach Gesetz
Für Wohnungen gilt nach Art. 266c OR eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Gekündigt wird auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer.
Mieterschaft und Vermieterschaft dürfen eine längere Frist oder andere Termine vereinbaren (Art. 266a OR). Steht im Mietvertrag eine längere Frist, gilt diese. Wer Frist oder Termin nicht einhält, kündigt nicht ins Leere: Die Kündigung gilt dann für den nächstmöglichen Termin.
Laut Mieterinnen- und Mieterverband zählt nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem der Brief bei der Vermieterschaft eintrifft oder bei der Post abholbereit ist. Rechnen Sie darum den Postweg ein und senden Sie die Kündigung einige Tage vor Beginn der Frist ab.
Kündigungstermine: laut Mietvertrag oder ortsüblich
Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Mietverhältnis endet. Er ist nicht der Tag, an dem Sie den Brief absenden. Welche Termine gelten, steht zuerst im Mietvertrag. Fehlt dort eine Angabe, gelten die ortsüblichen Termine.
Die ortsüblichen Kündigungstermine sind je nach Kanton oder Ort verschieden. Laut Mieterverband kann in vielen Kantonen, darunter Schaffhausen, auf jedes Monatsende ausser den 31. Dezember gekündigt werden. Verbreitet sind auch Quartalstermine am 31. März, 30. Juni und 30. September.
Für Wohnungen im Thurgau und in St. Gallen nennen wir hier keine Termine, weil sie je nach Ort abweichen können. Verbindlich ist Ihr Mietvertrag. Die ortsüblichen Termine Ihres Wohnorts nennt die Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks.
Umzugstermine in der Schweiz planen
Viele Mietverhältnisse enden auf dieselben Termine. Fragen Sie die Zügelfirma darum an, sobald Ihr Kündigungstermin feststeht, und legen Sie Umzug und Wohnungsabgabe auf die Tage davor. Die Umzug-Checkliste verteilt die Aufgaben auf acht Wochen.
Wohnung kündigen vor dem Termin: Nachmieter finden
Sie möchten ausziehen, ohne Frist oder Termin einzuhalten? Dann sind Sie nach Art. 264 OR von Ihren Pflichten nur befreit, wenn Sie einen für die Vermieterschaft zumutbaren neuen Mieter vorschlagen. Diese Person muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Sonst zahlen Sie den Mietzins bis zum vertraglichen oder gesetzlichen Ende des Mietverhältnisses.
- Den vorzeitigen Auszug der Vermieterschaft schriftlich und eingeschrieben ankündigen.
- Mehrere Interessenten melden: Der Mieterverband empfiehlt das, weil Interessenten nicht selten vor der Unterschrift abspringen.
- Unterlagen mitschicken: das Formular zur Meldung von Nachmietern und, wenn möglich, Kopien der Betreibungsregisterauszüge.
- Früh melden: Die Vermieterschaft darf sich je nach Situation 14 bis 30 Tage Zeit nehmen, um die Vorschläge zu prüfen (Mieterverband zu Nachmieter und Auszug).
- Die Entlassung aus dem Mietvertrag schriftlich bestätigen lassen.
Wichtig laut Mieterverband: Eine ordentliche Kündigung lässt sich später nicht mehr in einen ausserterminlichen Auszug umwandeln. Eine ausgesprochene Kündigung können Sie nur mit Zustimmung der Vermieterschaft zurückziehen.
Wohnung kündigen mit Vorlage, dann Umzug und Abgabe planen
Steht der Kündigungstermin fest, geht es an den Umzug und die Abgabe der alten Wohnung. BRAUN Services übernimmt den Privatumzug, auf Wunsch das Einpacken mit dem Packservice und die Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie.
Worauf die Verwaltung bei der Übergabe achtet und was im Protokoll steht, lesen Sie im Ratgeber Wohnungsabgabe. Für Umzug und Reinigung können Sie eine gemeinsame Gratis-Offerte anfragen. Nach der kostenlosen Besichtigung halten wir den Festpreis schriftlich fest.






