Wer in der Schweiz umzieht, meldet sich bei der bisherigen Gemeinde ab und bei der neuen an. Dieser Ratgeber zeigt die Frist, den Weg über eUmzugCH und was Sie am Schalter brauchen. Jede Angabe stammt von einer offiziellen Stelle, die verlinkt ist. Massgebend sind die Angaben Ihrer Gemeinde.
Umzug melden: der Weg in drei Schritten
Laut ch.ch, der Informationsplattform von Bund, Kantonen und Gemeinden, müssen Sie sich bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen anmelden. In vielen Kantonen geht das online.
- Abmelden
Bei der bisherigen Wohngemeinde, online oder am Schalter der Einwohnerkontrolle.
- eUmzugCH
Auf eumzug.swiss geben Sie den bisherigen und den neuen Hauptwohnsitz ein. Die Nutzung ist freiwillig.
- Anmelden
Bei der neuen Wohngemeinde, spätestens 14 Tage nach der Adressänderung.
Ziehen Sie innerhalb derselben Gemeinde um, teilen Sie der Einwohnerkontrolle Ihre neue Adresse mit. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer müssen laut ch.ch auch den Hund ab- und anmelden.
Frist: 14 Tage nach dem Umzug
Laut eUmzugCH müssen Sie sich nach Art. 11 des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) spätestens 14 Tage nach dem Datum der Adressänderung in der neuen Wohngemeinde anmelden. ch.ch nennt dieselbe Frist als Regel.
Wegzugs- und Zuzugsdatum müssen bei eUmzugCH mindestens einen Tag auseinanderliegen, weil Sie nicht gleichzeitig in zwei Gemeinden angemeldet sein dürfen (Häufige Fragen eUmzugCH). Wer die Meldefrist nicht einhält, muss mit einer Busse rechnen. Die Stadt Kreuzlingen weist darauf hin, dass das Nichteinhalten der Meldepflicht eine Verzeigung und eine Busse nach sich ziehen kann.
Umzug online melden mit eUmzugCH
eUmzugCH ist ein Dienst von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Nutzung kostet nicht mehr als die Meldung am Schalter. Bei Fragen zur Meldung sind die Einwohnerdienste der bisherigen Wohngemeinde zuständig.
Wer den Dienst nutzen kann
- Volljährige und handlungsfähige Personen.
- Volljährige Kinder, die mit den Eltern im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, melden ihren Umzug selbst.
- Nicht möglich ist eUmzugCH bei einem Wochenaufenthalt zu Ausbildungs- oder Arbeitszwecken, bei einer Abmeldung ins Ausland und für Personen mit Auskunfts-, Adress- oder Schriftensperre.
- Drittstaatsangehörige können eUmzugCH beim Umzug in einen anderen Kanton nicht nutzen, weil sie vorher eine Bewilligung des neuen Kantons brauchen (Nutzungsregelungen eUmzugCH).
- Noch nicht alle Gemeinden sind angeschlossen. Dann melden Sie den Umzug nach den Vorgaben der alten oder neuen Gemeinde; eUmzugCH zeigt das im Verlauf an.
Was Sie für die Online-Meldung brauchen
- Angaben zu Ihrer Person, wie sie auf der Meldebestätigung, dem Schriftenempfangsschein oder auf Pass oder Identitätskarte stehen.
- Die 13-stellige AHV-Nummer. Sie steht auch auf der Krankenversicherungskarte.
- Eventuell eine Karte oder Twint für allfällige Gebühren.
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich Reisedokument und Ausländerausweis.
Verlangt eUmzugCH Unterlagen, laden Sie Vorder- und Rückseite hoch. Ein Scanner ist laut eUmzugCH nicht nötig, ein gutes Foto mit dem Smartphone genügt.
Persönlich am Schalter melden
Für die Meldung am Schalter nennt ch.ch diese Dokumente:
- Heimatschein, individuell oder für Paare. Ihn gibt Ihnen die alte Wohngemeinde ab.
- Familienbüchlein oder Familienausweis, wenn Sie Kinder haben.
- Allenfalls Krankenkassenkarte oder einen Versicherungsnachweis.
Welche weiteren Unterlagen Ihre Gemeinde verlangt, zum Beispiel einen Mietvertrag, steht auf deren Website. Beispiele dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.
Umzug melden im Thurgau, in St. Gallen und Schaffhausen
In unserem Einsatzgebiet gilt dieselbe Frist wie in der übrigen Schweiz. So beschreiben die offiziellen Stellen die Meldung:
Thurgau
Laut dem Digitalen Schalter des Kantons melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Umzug, Zuzug oder Wegzug bei der neuen Wohngemeinde an, online über eUmzug. In Kreuzlingen melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen an oder ab, online oder am Schalter ohne Termin. Für die Anmeldung müssen Sie vorher bei der alten Gemeinde abgemeldet sein.
St. Gallen
In der Stadt St. Gallen sind Umzug, Zuzug und Wegzug innerhalb von 14 Tagen meldepflichtig, online über eUmzugCH oder am Schalter mit amtlichem Ausweis. Für die Anmeldung am Schalter nennt die Stadt zusätzlich Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebenden, Heimatschein, Krankenversicherungskarte oder Police und für Verheiratete mit minderjährigen Kindern den Familienausweis; vorher müssen Sie bei der bisherigen Gemeinde abgemeldet sein. Wer innerhalb des Kantons umzieht, meldet laut Kanton St. Gallen die neue Adresse auch dem Strassenverkehrsamt.
Schaffhausen
Die Stadt Schaffhausen verlangt die Meldung innert 14 Tagen (Art. 89 Abs. 1 Gemeindegesetz). Für die Anmeldung nennt sie Ausweis, Krankenkassennachweis und Miet- oder Kaufvertrag; die Anmeldegebühr beträgt dort 30 Franken pro erwachsene Person oder Familie.
Die Angaben zu Kreuzlingen, St. Gallen und Schaffhausen gelten für diese Städte. Andere Gemeinden können andere Unterlagen oder Gebühren verlangen.
Wen Sie beim Umzug sonst informieren
Die Gemeinde ist nur eine Stelle. Post, Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen, Strom sowie Telefon und Internet brauchen Ihre neue Adresse ebenfalls. In der Umzug-Checkliste stehen diese Aufgaben vier Wochen vor dem Umzug, zum Abhaken.
